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Auszug - Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2023 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2022 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 17.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 11:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/10258 Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2023 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2022 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2023 in Höhe von 2.442.066,69 €. In Summe mit der Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2022 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung kann ein Aus-zahlungsbetrag in Höhe von 2.925.960,51 € gewährt werden.

 

2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 630.861 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) für die Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2023 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt durch

- Mehreinnahmen in Höhe von 483.893 € bei der HSt. 1.79140.1763.00

(Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen),

- avisierte Mehreinnahmen in Höhe von 98.683 € bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land) und

- durch Wenigerausgaben in Höhe von 48.285 € bei der HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

53:4