Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2023 in Höhe von 2.442.066,69 €. In Summe mit der Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2022 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung kann ein Aus-zahlungsbetrag in Höhe von 2.925.960,51 € gewährt werden.
2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 630.861 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) für die Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2023 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt durch - Mehreinnahmen in Höhe von 483.893 € bei der HSt. 1.79140.1763.00 (Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen), - avisierte Mehreinnahmen in Höhe von 98.683 € bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land) und - durch Wenigerausgaben in Höhe von 48.285 € bei der HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).
Abstimmungsergebnis
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