Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für Geflüchtete in Augsburg wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und unverzüglich öffentlich bekanntzumachen, damit diese zum 01.01.2024 in Kraft treten kann. 3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Vor- und Nachteile der inhaltlichen Koppelung der Gebührensatzung an die Gebühren der DVAsyl bis zum Sommer 2024 zu evaluieren und in der nächstmöglichen Sitzung des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses zu berichten
Abstimmungsergebnis
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