Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Gesamtkonzept Helmut-Haller-Platz und Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 11:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/10199 Gesamtkonzept Helmut-Haller-Platz und Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Reiner Erben, Berufsm. Stadtratsmitglied
Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Büro für kommunale Prävention
    Umweltamt
   Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Dem Modellprojekt „Stärkung der Suchthilfe in Augsburg“ zwischen Bezirk Schwaben, Stadt Augsburg, Bezirkskliniken Augsburg und der Drogenhilfe Schwaben gGmbH (Anlage 3) sowie der darauf aufbauenden Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) wird zugestimmt. Es wird zugestimmt, dass gemäß Ziffer 5.0 des Modellprojekts für das Thema „Jugenddrogenberatung“ die Stadt Augsburg 1 Vollzeitäquivalent finanziert, dies auch ggf. durch Einrichtung einer auf drei Jahre befristeten Tätigkeit.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine nachhaltige Verbesserung der Situation und Entspannung des öffentlichen Raums am Helmut-Haller-Platz und zur Weiterentwicklung des alternativen Aufenthaltsangebots insbesondere folgende Maßnahmen, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, auf Grundlage der Fortschreibung des Gesamtkonzepts für den Helmut-Haller-Platz (Anlage 5) umzusetzen:

 

2.1. Handlungsfeld Sozialraum:

 

2.1.1. Das alternative Aufenthaltsangebot für Menschen in besonderen Lebenslagen soll örtlich vom Helmut-Haller-Platz wegverlagert werden.

2.1.2. Ein neues Hilfe- und Aufenthaltsangebot für Menschen in besonderen Lebenslagen soll, in Abstimmung und finanzieller Einbindung der Kostenträger der Suchthilfe sowie etwaiger Fördermittelgeber und aufbauend auf den Inhalten des Modellprojekts, an einer anderen Örtlichkeit als bisher etabliert und dabei bestmöglich folgende Faktoren umfassen:

2.1.2.1. Deutlich vergrößerte Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten für Menschen in besonderen Lebenslagen, insbesondere ein Tagesaufenthaltsraum für Volljährige mit entsprechendem Beratungs- und Hilfeangebot, auch mit einer geeigneten betreuten Außenfläche.

2.1.2.2. Deutliche Erweiterung der Öffnungszeiten der Hilfe- und Verweilmöglichkeiten möglichst ganztags, perspektivisch an möglichst allen Tagen des Jahres.

2.1.2.3. Prüfung eines besonderen Angebots einer Frauenselbsthilfegruppe, um spezifischen Bedarfen von Personen weiblichen Geschlechts gerecht werden zu können. 

2.1.2.4. umliche Kooperationen mit Fachstellen der Suchthilfe im weiteren Sinne (auch Alkohol, Glücksspiel etc.).

2.1.2.5. Enge Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie den Trägern der Jugendhilfe, um die speziellen Bedarfe Jugendlicher beim Thema Suchthilfe und Suchtprävention abzubilden.

2.1.2.6. umliche Kooperation mit medizinischen Dienstleistungen der ambulanten Suchthilfe und -prävention, z.B. Substitutionsärztinnen und -ärzten.

2.1.2.7. Integrations- und Hilfeangebot mit Notschlafplätzen und Hygieneeinrichtungen (Duschen, Kleidungswaschraum etc.).

2.1.2.8. Arbeitsgelegenheiten für suchterkrankte Personen (insbesondere Umfeldmanagement im Bereich des Aufenthaltsangebots) und niederschwellige Arbeitsprojekte zur Unterstützung der Suchthilfe, dies auch in enger Abstimmung mit Trägern der Sozialverwaltung (z.B. Jobcenter).

2.1.3. Das aktuell am Helmut-Haller-Platz eingerichtete Aufenthaltsangebot „beTreff“ soll bis zur Umsetzung des neuen Konzepts in der bisherigen Form weitergeführt werden und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten an die sich ändernden Bedarfe angepasst werden.

2.1.4. Die Neuausrichtung des Hilfe- und Aufenthaltsangebots ist durch eine transparente Bürgerinnen- und Bürgerinformation zu begleiten.

 

 

2.2. Handlungsfeld Bau und Gestaltung:

 

2.2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Neugestaltung des Helmut-Haller-Platzes auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses BSV 20/05124 weiterzuverfolgen und die notwendigen finanziellen Mittel zu den Haushalten anzumelden. Voraussetzung für die Neugestaltung des Platzes ist, dass die inhaltliche und räumliche Neuverortung des Hilfe- und Aufenthaltsangebots gemäß Ziffer 2.1.2 dieses Beschlusses umgesetzt wird.

2.2.2. Die Tiefgarageneinfahrt der Zufahrt in der Grafstraße wird baulich an das Straßenniveau angepasst, so dass eine Zugänglichkeit nur für Berechtigte möglich ist.

2.2.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Reinigungs- und Hygienekonzept der öffentlichen Toilette am Helmut-Haller-Platz nach der Installation des neuen Hilfe- und Aufenthaltsangebots bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

 

2.3. Handlungsfeld Ordnung & Sicherheit:

 

2.3.1. Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts (u.a. mit den Handlungsfeldern Beleuchtung, Bestreifung, Überwachung, Sicherheitsgefühl) für den Helmut-Haller-Platz für die Zeit der Installation und Etablierung des neuen Hilfeangebots und des dortigen Umfelds in enger Abstimmung zwischen der Stadt Augsburg und dem Polizeipräsidium Schwaben-Nord.

2.3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2024 mehrfach auf dem Helmut-Haller-Platz mit einem aufsuchenden Informations- und Gesprächsformatr direkten Austausch, Fragen und Kontakt zur Verfügung zu stehen. Gleiches gilt bei Eröffnung des neuen Aufenthaltsangebots am Ort der neuen Einrichtung.

 

 

2.4. Handlungsfeld Platzmanagement und vernetzte Zusammenarbeit:

 

2.4.1. Die regelmäßig tagende und vom Büro für Kommunale Pvention federführend einberufene Präventionsgruppe am Helmut-Haller-Platz soll fortgeführt werden.

2.4.2. Die bisherigen (auch zivilgesellschaftlich getragenen) Aktivitäten auf dem Helmut-Haller-Platz wie Adventsmarkt, Kirschblütenfest, Kleine Friedenstafel (im Wechsel mit dem Friedensplatz) sollen fortgeführt werden. Die bereits aktiven Akteurinnen und Akteure (ARGE Oberhausen, Quartiersmanagement etc.) sollen weiterhin eng eingebunden und unterstützt werden. Es ist insbesondere die Umsetzung eines Public-Viewing-Konzeptes anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 - auch thematisch auf den Helmut-Haller-Platz passend - zu prüfen und anzustreben.

2.4.3. Die Etablierung eines Marktesr Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird angestrebt.

2.4.4. Es wird, v.a. für die Frühjahrs- und Sommermonate der Jahre 2024 und 2025, eine angemessene kulturelle (z.B. Galerie im Öffentlichen Raum etc.), sportliche bzw. gastronomische Nutzung des Platzes angestrebt, die die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild am Platz fördert.

2.4.5. Von der Verwaltung wird für die Zeit bis zur baulichen Umgestaltung des Helmut-Haller-Platzes ein temporäres Begrünungs- und Grünpflegekonzept (Bäume, Pflanzengefäße etc.) erstellt und umgesetzt.

2.4.6. Von der Verwaltung wird für die Zeit bis zur baulichen Umgestaltung des Helmut-Haller-Platzes ein temporäres, bedarfsspezifisches Sauberkeitskonzept (Müllbehältnisse, Spritzenabwurfbehältnisse etc.) erstellt und umgesetzt.

2.4.7. r die Jahre 2024 und 2025 wird für Veranstaltungen, die die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Platzes fördern (vgl. Ziffer 2.4.2 bis 2.4.4 dieses Beschlusses), das besondere öffentliche Interesse für Sondernutzung des Helmut-Haller-Platzes anerkannt, soweit eine unentgeltliche Zurverfügungstellung für die Allgemeinheit (z.B. keine Eintrittsgelder) vorliegt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein interdisziplinäres „Fachkonzept öffentlicher Raum zum Umgang und zur gesellschaftsdynamischen Entwicklung urbaner Räume zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die Handlungsfelder Prävention und Vorsorge, Entwicklung, Dialog und Raummanagement einbezogen werden.

4. Die jeweilige Leitung des Referats, dem das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg zugeordnet ist, wird weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Präventionsrates Augsburg.

5. Die Anfrage der Fraktionen CSU und Grüne vom 13.12.2022 (Anlage 8) ist hiermit beantwortet.

 

 

In der Anlage 3 Modellprojekt wird auf den Seiten 19 und 20 der Begriff „Jugenddrogenberatung“ durchJugendsuchtberatung“ ersetzt.

 

In der Anlage 4 Kooperationsvereinbarung wird unter § 1 Ziff. 1.1 a) der Spiegelstrich „Unterstützung der Suchthilfe für junge Menschen in Augsburg Brückenfunktion an der Schnittstelle Jugendhilfe/Suchthilfe, beschriebene Maßnahme 5.0 des Konzepts mit 1,0 VZA“ gestrichen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig