Beschlussempfehlung
1. Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Oberhausen Nr. 1 „Schöpplerstraße“ und Oberhausen Nr. 9 „Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung“ werden für abgeschlossen erklärt.
2. Die Satzungen zur Aufhebung der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 1 „Schöpplerstraße“ (siehe Anlage 1) und Oberhausen Nr. 9 „Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung“ (siehe Anlage 2) werden beschlossen.
3. Die Fristen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten Oberhausen Nr. 6 „Südlich der Ulmer Straße“ und Oberhausen Nr. 8 „Oberhausen-Nord“ (Geltungsbereiche siehe Anlage 3) werden über den 31.12.2021 hinaus um 10 Jahre verlängert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Aufhebung der Sanierungssatzungen bzw. zur Verlängerung der Sanierungsfristen nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Aufhebungen bzw. Fristverlängerungen in den jeweiligen Gebieten öffentlich bekannt zu machen.