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Auszug - Aufhebung der Satzungen zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 1 "Schöpplerstraße" und Oberhausen Nr. 9 "Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung" gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschlüsse) Verlängerung der Sanierungsfristen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 6 "Südlich der Ulmer Straße" und Oberhausen Nr. 8 "Oberhausen-Nord" gemäß § 235 Abs. 4 i. V. m. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 24
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/06654 Aufhebung der Satzungen zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 1 "Schöpplerstraße" und Oberhausen Nr. 9 "Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung" gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB)
(Satzungsbeschlüsse)
Verlängerung der Sanierungsfristen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 6 "Südlich der Ulmer Straße" und Oberhausen Nr. 8 "Oberhausen-Nord" gemäß § 235 Abs. 4 i. V. m. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Oberhausen Nr. 1 „Schöpplerstraße“ und Oberhausen Nr. 9 „Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung“ werden für abgeschlossen erklärt.

 

2. Die Satzungen zur Aufhebung der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 1 „Schöpplerstraße“ (siehe Anlage 1) und Oberhausen Nr. 9 „Oberhausen-Nord - Wohnsiedlung“ (siehe Anlage 2) werden beschlossen.

 

3. Die Fristen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten Oberhausen Nr. 6 „dlich der Ulmer Straße“ und Oberhausen Nr. 8 „Oberhausen-Nord“ (Geltungsbereiche siehe Anlage 3) werden über den 31.12.2021 hinaus um 10 Jahre verlängert.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Aufhebung der Sanierungssatzungen bzw. zur Verlängerung der Sanierungsfristen nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Aufhebungen bzw. Fristverlängerungen in den jeweiligen Gebieten öffentlich bekannt zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig