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Beschluss
1. Der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zum 01.01.2022 gemäß den beiliegenden Satzungsentwürfen (Anlagen 2 und 3) wird hinsichtlich der Aufgabenübertragung der satzungsgemäßen Entsorgungsaufgaben des AZV auf die AVA Abfallverwertung Augsburg KU, der Umsetzung der städtischen Digitalisierungssatzung sowie der sonstigen allgemeinen Anpassungen zugestimmt.
2. Der Neufestsetzung der Deponiegebühren nach § 5 Buchstabe C Nr. 2 der Abfallwirtschaftsgebührensatzung mit Wirkung zum 01.03.2022 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
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