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Beschluss
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 28.03.2003 für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
in den Erträgen auf 48.912.566,-- Euro
in den Aufwendungen auf 51.686.060,-- Euro
in den Einnahmen auf 19.264.168,-- Euro
in den Ausgaben auf 19.264.168,-- Euro
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.859.424,-- Euro
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf 3.585.000,-- Euro
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,-- Euro
Abstimmungsergebnis
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