Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2021 in Höhe von 2.439.099,65 € sowie den förderfähigen Anteil der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung in Höhe von 464.707 € (50% von 929.414 €).
2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.072.571 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche und wirtschaftliche Unternehmen) für die anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2021 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land).
3. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 464.707 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche und wirtschaftliche Unternehmen) für die Gewährung einer Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen in Höhe von 464.707 € bei der HSt. 1.79140.1763.00 (Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen).
Abstimmungsergebnis
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