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Auszug - Anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2021 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung sowieBewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 27.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/06906 Anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2021 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2021 in Höhe von 2.439.099,65 € sowie den förderfähigen Anteil der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 für die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung in Höhe von 464.707 € (50% von 929.414 €).

 

2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.072.571 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche und wirtschaftliche Unternehmen) für die anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2021 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land).

 

3. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 464.707 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche und wirtschaftliche Unternehmen) für die Gewährung einer Auszahlung des förderfähigen Anteils der von der ÖPNV-Zuweisung 2020 r die kostenfreie City-Zone in Abzug gebrachten auszugleichenden Verpflichtung bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen in Höhe von 464.707 € bei der HSt. 1.79140.1763.00 (Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

50:4