Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Der vorliegende Mietspiegel wird durch die Stadt Augsburg als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt. Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Stimmberechtigt:
53
Abstimmung:
52:1