Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Augsburg (Parkgebührenordnung) vom 23.03.2012, zuletzt geändert mit Verordnung vom 26.03.2015 wird, wie in nachfolgender Begründung dargestellt, hinsichtlich der folgenden fünf Aspekte geändert: (Details siehe Anlage 4). a. das kostenlose Kurzzeitparken („Semmeltaste“) wird abgeschafft. b. die Gebührenhöhe wird innerhalb des Stadtgebietes von 0,60 €/h auf 1,00 €/h erhöht, c. die Gebührenhöhe wird in Gebieten mit hohem Parkdruck von 2,00 €/h auf 2,60/h erhöht, d. der Gebietsumgriff des Bereiches mit hohem Parkdruck wird um die gesamte Maximilianstraße inklusive Ulrichsplatz erweitert, e. die maximale pauschale Gebührenhöhe für das Parken bei Großveranstaltungen (z.B. Messeparkplatz) wird für Pkw von derzeit 5,00 € auf 10,00 €, für Krafträder von 3,00 € auf 5,00 € und für Busse von 10,00 € auf 20,00 € erhöht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Gebietsumgriff des Gebietes mit besonderem Parkdruck gemäß § 2 Absatz 1 der Parkgebührenordnung noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder ob dieses Gebiet über den in Tenorziffer 1.d. hinaus bezeichneten Bereich nicht moderat auszuweiten wäre.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Änderungen der Parkgebührenordnung möglichst zum 1. April 2022 in Kraft treten kann.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 a
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 b bis 1 e
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3
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