Beschlussempfehlung
1. Dem Augsburger Kompensationsmaßnahmenprogramm 2025 - 2028 wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel, soweit noch nicht im Doppelhaushalt 2025/2026 incl. Investitionsprogramm enthalten, in den Prozess der Aufstellung der Haushalte incl. IP im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einzubringen.