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Beschluss - Die noch rechtswirksamen Teilbereiche des seit 28.05.1971 rechtsverbindlichen BP Nr. 634 „Zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“ werden dauerhaft und ersatzlos aufgehoben.
- Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum BP Nr. 634 vom 05.02.2024 (Anlage) wird gebilligt.
- Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Aufhebungsverfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 55 | Abstimmung: | einstimmig |
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