Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg hält an der praktizierten Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr an die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH fest.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, a) die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 21, 22, 24, 25, 33, 35, 43 und 44 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen. b) darauf hinzuwirken, dass die Stadt Augsburg nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 die o. g. Buslinien mittels einer Neubeantragung der Linien-Verkehrsgenehmigungen für die in der Begründung bzw. der Anlage 1 genannten Linien und Laufzeiten direkt an die avg vergibt. c) Für die o. g. Buslinien zu dem im Betreff genannten Zeitpunkt den Betrauungsbescheid der Stadt Augsburg in der Ursprungsfassung vom 02.12.2009 anzupassen.
Abstimmungsergebnis
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