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Auszug - ÖPNV: Fortführung der Betrauung der avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen auf dem Wege der Direktvergabe zum Weiterbetrieb der Buslinien 21, 22, 24, 25, 33, 35, 43 und 44, deren Liniengenehmigungen zum 30.09.2025 auslaufen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/24/10396 ÖPNV: Fortführung der Betrauung der avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen auf dem Wege der Direktvergabe zum Weiterbetrieb der Buslinien 21, 22, 24, 25, 33, 35, 43 und 44, deren Liniengenehmigungen zum 30.09.2025 auslaufen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg hält an der praktizierten Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr an die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH fest.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt,

a) die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 21, 22, 24, 25, 33, 35, 43 und 44 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen.

b) darauf hinzuwirken, dass die Stadt Augsburg nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 die o. g. Buslinien mittels einer Neubeantragung der Linien-Verkehrsgenehmigungen für die in der Begründung bzw. der Anlage 1 genannten Linien und Laufzeiten direkt an die avg vergibt.

c) r die o. g. Buslinien zu dem im Betreff genannten Zeitpunkt den Betrauungsbescheid der Stadt Augsburg in der Ursprungsfassung vom 02.12.2009 anzupassen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig