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Beschluss
1. Die Verordnung zur Änderung der VERORDNUNG DER STADT AUGSBURG ÜBER ÖFFENTLICHE ANSCHLÄGE, PLAKATE UND BILDWERFERDARSTELLUNGEN (PLAKATIERUNGSVERORDNUNG) vom 10.04.2017 (ABl. vom 21.04.2017, S. 89), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 29.02.2024 (ABl. vom 08.03.204, S. 102), wird wie in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungsverordnung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. 3. Die Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER STRASSENSONDERNUTZUNGEN IN DER STADT AUGSBURG vom 10.04.2017 (ABl. vom 21.04.2017, S. 89), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29.02.2024 (ABl. vom 08.03.2024, S. 102), wird wie in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. 5. Die Anträge ANT/23/09790, ANT/23/09932, ANT/23/09939 und ANT/23/09940 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Der Antrag von Herrn Vollmar, in § 2 Abs.2 Satz 4 der Verordnung das Wort „Plakate“ zu streichen, wird abgelehnt.
Der Antrag aus dem Plenum, die Verordnung nach der Europawahl, konkret am 01.07.2024 Inkrafttreten zu lassen, wird abgelehnt.
Dem Antrag von Herrn Grab auf getrennte Abstimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 wird entsprochen. Abstimmungsergebnis Antrag Herr Vollmar
Abstimmungsergebnis Antrag auf Inkrafttreten der Verordnung am 01.07.24
Abstimmungsergebnis BSV (ohne § 2 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung)
Abstimmungsergebnis zu §2 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung
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