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Auszug - Verordnung zur Änderung der VERORDNUNG DER STADT AUGSBURG ÜBER ÖFFENTLICHE ANSCHLÄGE, PLAKATE UND BILDWERFERDARSTELLUNGEN (PLAKATIERUNGSVERORDNUNG) und Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER STRASSENSONDERNUTZUNGEN IN DER STADT AUGSBURG   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 13.2
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV-BSV/24/10586-1 Verordnung zur Änderung der VERORDNUNG DER STADT AUGSBURG ÜBER ÖFFENTLICHE ANSCHLÄGE, PLAKATE UND BILDWERFERDARSTELLUNGEN (PLAKATIERUNGSVERORDNUNG) und Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER STRASSENSONDERNUTZUNGEN IN DER STADT AUGSBURG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Bezüglich:
BSV/24/10586
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Referat 6
    Ordnungsamt
   Mobilitäts- und Tiefbauamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verordnung zur Änderung der VERORDNUNG DER STADT AUGSBURG ÜBER ÖFFENTLICHE ANSCHLÄGE, PLAKATE UND BILDWERFERDARSTELLUNGEN (PLAKATIERUNGSVERORDNUNG) vom 10.04.2017 (ABl. vom 21.04.2017, S. 89), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 29.02.2024 (ABl. vom 08.03.204, S. 102), wird wie in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungsverordnung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

3. Die Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER STRASSENSONDERNUTZUNGEN IN DER STADT AUGSBURG vom 10.04.2017 (ABl. vom 21.04.2017, S. 89), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29.02.2024 (ABl. vom 08.03.2024, S. 102), wird wie in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, beschlossen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

5. Die Anträge ANT/23/09790, ANT/23/09932, ANT/23/09939 und ANT/23/09940 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

Der Antrag von Herrn Vollmar, in § 2 Abs.2 Satz 4 der Verordnung das Wort „Plakate“ zu streichen, wird abgelehnt.

 

Der Antrag aus dem Plenum, die Verordnung nach der Europawahl, konkret am 01.07.2024 Inkrafttreten zu lassen, wird abgelehnt.

 

Dem Antrag von Herrn Grab auf getrennte Abstimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 wird entsprochen.


Abstimmungsergebnis Antrag Herr Vollmar

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

26:31 abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis Antrag auf Inkrafttreten der Verordnung am 01.07.24

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

21:36 abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis BSV (ohne § 2 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung)

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

50:7

 

Abstimmungsergebnis zu §2 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

36:21