Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16. November 2022 „Ich beantrage, alle Beiräte gleich zu vergüten.“ wird der in der Begründung genannte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.