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Auszug - Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Erziehungsberatung  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/08851 Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Erziehungsberatung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die gemeinsam mit den freien Trägern und den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg entwickelten Vereinbarungen zur Erziehungsberatung, bestehend aus Leistungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Quotierungsvereinbarung, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt - vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel - die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern, sowie die Quotierungsvereinbarung mit den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg abzuschließen. Die Mittelbereitstellung erfolgt entsprechend der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die bestehenden Verträge des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) mit den freien Trägern aus dem Jahr 2002 werden mit Abschluss der Vereinbarungen gekündigt.

 

3. Zur Bestreitung des unabweisbaren Bedarfs im Haushaltsjahr 2023 werden auf der HSt. 1.45500.7629.10 vorbehaltlich der Rechtskraft des Grundhaushaltes 2023/2024 überplan-mäßige Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 Euro zur Umsetzung dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt im Rahmen einer Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO in Höhe von 170.000 Euro mit Deckung durch Minderausgaben auf der HSt. 1.48200.6921.00 sowie der Entnahme aus der Sonderrücklage Corona- und Ukrainebedingte Auswirkungen und Maßnahmen (2.91010.3161.00 VHK 005) in Höhe von 60.000 Euro (Anzeige nach § 17 KommHV).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig