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Beschluss
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Die Stadt Augsburg möge an Mülleimern auf zentralen Plätzen in der Innenstadt Pfandringe für Leergut anbringen lassen“ wird abgelehnt. Der in der Begründung erläuterte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art 18 Gemeindeordnung i.V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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