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Beschluss
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage, dass die swa keinen Strom mehr aus Braunkohle einkaufen soll“ wird abgelehnt. Der in der Begründung erläuterte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art 18 Gemeindeordnung i.V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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