Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Behandlung der Empfehlung ANT/22/08622 der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 bzgl. Streaming öffentlicher Ausschuss- und Stadtratssitzungen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV-ANT/22/08622-1 Behandlung der Empfehlung ANT/22/08622 der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 bzgl. Streaming öffentlicher Ausschuss- und Stadtratssitzungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, OberbürgermeisterinBezüglich:
ANT/22/08622
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung fest, dass nur Stadtratssitzungen gestreamt werden und keine Aufzeichnung des Livestreams zur Verfügung gestellt wird.

2) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung des § 49 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (GeschO) zur Niederschrift der Sitzungen fest, in der die wesentlichen Inhalte der Wortmeldungen und das Abstimmungsergebnis, nicht jedoch der Gesprächsverlauf, festgehalten werden.

3) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung fest, dass nur Niederschriftsauszüge von Beschlüssen, die in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, in das Internet eingestellt werden.

4) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung des § 48 Abs. 2 GeschO zur Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen fest.

5) Die Verwaltung wird beauftragt über den bayerischen Städtetag eine zeitgemäße Anpassung der bayerischen Gemeindeordnung an den bayerischen Gesetzgeber heranzutragen.

 

 

Der Antrag von Herrn Dr. Freund auf getrennte Abstimmung zu Ziffer 1 wird mit 43:14 Stimmen abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

51:6