Beschlussempfehlung
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wie folgt zu beschließen:
1. Auf die Rückführung des Gesellschafterdarlehens bei der swa KreativWerk GmbH & Co. KG in Höhe von 30.000.000 € zu verzichten und
2. diesen unter Ziffer 1 genannten Betrag in Höhe von 30.000.000 € stattdessen auf das Kapitalkonto II der swa KreativWerk GmbH & Co. KG einzulegen.