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Beschluss
1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 14.12.2020 (Anlage 2) beschriebene Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zur öffentlichen Straße der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.
2. Der unselbstständige Geh- und Radweg entlang der B 17 wird in dem, im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) kariert gekennzeichneten Bereich wegen Änderung der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße abgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
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