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Auszug - Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/05452 Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen
in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Amt für Kindertagesbetreuung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge von freien Trägern über die Förderung von Tagespflegepersonen als sog. Assistenzkräfte entgegenzunehmen und nach erfolgter Prüfung die Übernahme des kommunalen Förderanteils gegenüber der Bewilligungsbehörde (Regierung von Schwaben) zu bestätigen und die Förderung an die Träger weiterzuleiten.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Ausbildung von Assistenzkräften vorzulegen, das den Förderrichtlinien entspricht und gemeinsam mit den Trägern in der Stadt und den für die Ausbildung verantwortlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege ein Konzept für Anschlussausbildungen zu entwickeln.

 

3. Die Bestätigung der Übernahme des kommunalen Förderanteils gegenüber der Bewilligungsbehörde erfolgt für den Einsatz von Assistenzkräften in Mini-Kitas und in Kindergärten mit einer Größe bis zu drei Gruppen, die weder über weitere Plätze für Krippen- oder Schulkinder verfügen und deren Öffnungszeiten die Öffnungszeiten der städtischen Kitas erreichen sowie bei den Elternbeiträgen nicht mehr als 30 v.H. über den Gebührensätzen des kommunalen Kita-Trägers liegen.

 

4. Im Rahmen der in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Personalkosten bzw. Zuschüsse an die freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Die Träger haben ggf. eine Vorfinanzierung sicherzustellen.

 

5. Die Förderung erfolgt ohne einen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern auf der Grundlage der mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Sollten die bewilligten Mittel ausfallen, hat die Stadt Augsburg die Finanzierung sicherzustellen.

 

6. Der Beschluss ist an die Gültigkeitsdauer der RL gebunden und bis zum Ablauf des 31.12.2021 befristet. Das Förderprogramm verlängert sich längstens bis zum 31.12.2023, soweit das Handlungskonzept nach dem Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland vom 23.09.2019 und den einschlägigen Anlagen im von dieser Richtlinie geregelten Bereich unverändert fortgeführt wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig