Beschluss
Der Wirtschaftsplan für die Stadtentwässerung Augsburg wird gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
in der Gesamtleistung auf 49.203.947 €
in den Aufwendungen auf 47.200.260 €
mit einem Jahresüberschuss von somit 2.003.687 €
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 32.644.250 €
in den Ausgaben auf 32.644.250 €
3. es werden festgesetzt
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 20.957.563 €
b) der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 19.500.000 €
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite 7.400.000 €