Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 28.03.2003 für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
in den Erträgen auf 38.162.517,-- Euro
in den Aufwendungen auf 48.038.499,-- Euro
in den Einnahmen auf 31.385.657,-- Euro
in den Ausgaben auf 31.385.657,-- Euro
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 6.322.175,-- Euro
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf 5.480.000,-- Euro
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,-- Euro
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||