Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 09.08.18 (Anlage 1) wird im Umfang des Inhalts der folgenden Beschlussziffern 2 und 3 entsprochen und der Antrag im Übrigen zurückgewiesen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
2. Die Stadt Augsburg wird weiterhin die ihr nach den geltenden Asyl- und Aufenthaltsgesetzen von den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zugeordneten Personen unterbringen und versorgen sowie weiterhin die im Anschluss an die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren erforderliche, bereits geübte, bewährte und von vielfältigen bürgerschaftlichen, kommunalen und staatlichen Kräften getragene gesellschaftliche Aufnahme und Integration fördern.
3. Der Stadtrat der Stadt Augsburg appelliert an alle Nationen, die geltenden völkerrechtlichen Regelungen, insbesondere mit Blick auf das Seevölkerrecht, die Achtung der Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention, zu achten.
Abstimmungsergebnis
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