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Auszug - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Änderung des ausnahmsweise zugelassenen Verkehrs in der Fußgängerzone in der Innenstadt (Zeitliche Verlängerung der Freigabe für den Radverkehr)  

 
 
Stadtrat Augsburg, Verabschiedung 2. Nachtrag 2018 und Haushaltseinbringung für Doppelhaushalt 2019/2020
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02234 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Änderung des ausnahmsweise zugelassenen Verkehrs in der Fußgängerzone in der Innenstadt (Zeitliche Verlängerung der Freigabe für den Radverkehr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

In den nachstehend aufgeführten Fußngerbereichen in der Innenstadt ist derzeit wegerechtlich der ausnahmsweise zulässige Radverkehr auf die Zeit von 20:30 Uhr bis 9:00 Uhr beschränkt. Künftig wird der Radverkehr in der Zeit von 20:30 Uhr bis 11 Uhr zugelassen.

Betroffen hiervon sind:

 

 Ludwigstraße/ Teilstück

 Annastraße

 Steingasse

 Martin-Luther-Platz

 Rathausplatz/ Teilstück (Bereich zwischen Steingasse und Karolinenstraße)

 Philippine-Welser-Straße

 Fuggerplatz

 Welserplatz (im Bereich der ehemaligen Annastraße)

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

einstimmig