Beschluss
Der Wirtschaftsplan für die Stadtentwässerung Augsburg wird gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.im Erfolgsplan
in der Gesamtleistung auf48.093.384 €
in den Aufwendungen auf46.824.660 €
mit einem Jahresüberschuss von somit1.268.724 €
2.im Vermögensplan in den Einnahmen auf 26.200.500 €
in den Ausgaben auf26.200.500 €
3.es werden festgesetzt
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf15.429.776 €
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf11.950.000 €
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite7.400.000 €