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Beschluss
Der Wirtschaftsplan für die Stadtentwässerung Augsburg wird gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.im Erfolgsplan in der Gesamtleistung auf48.093.384 € in den Aufwendungen auf46.824.660 € mit einem Jahresüberschuss von somit1.268.724 €
2.im Vermögensplan in den Einnahmen auf 26.200.500 € in den Ausgaben auf26.200.500 €
3.es werden festgesetzt a) der Gesamtbetrag der Kredite auf15.429.776 € b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf11.950.000 € c) der Höchstbetrag der Kassenkredite7.400.000 €
Abstimmungsergebnis
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