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Beschluss
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 12.08.2003 für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
in den Erträgen auf38.225.017,-- Euro
in den Aufwendungen auf46.287.483,-- Euro
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen auf25.940.644,-- Euro
in den Ausgaben auf25.940.644,-- Euro
3. es werden festgesetzt:
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf12.998.178,-- Euro
b)der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf6.275.000,-- Euro
c)der Höchstbetrag der Kassenkredite auf5.000.000,-- Euro
Abstimmungsergebnis
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