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Beschluss - Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 wird unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen erlassen.
- Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen im 1. Nachtragshaushalt 2017 nicht. Eine Fortschreibung der Planungsjahre ab 2018 des Investitionsprogramms 2016 - 2020 erfolgt nicht, da diese Änderungen im 1. Nachtragshaushalt 2018 und dem zugehörigen Investitionsprogramm berücksichtigt werden (siehe BSV/17/00877 - Behandlung im Finanzausschuss und Stadtrat im November 2017, inkl. Fortschreibung der Finanzplanung gemäß § 35 Abs. 2 KommHV).
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 54 | Abstimmung: | 53:1 |
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