Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.01.2018, vorbehaltlich der finanziellen Ressourcen, ein Schülerticket in Form eines freiwilligen Zuschusses zum Erwerb einer Monatskarte der Zonen 10 und/oder 20 des Augsburger Verkehrsverbundes an Augsburger Schülerinnen und Schüler auszureichen. 2.Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Abstimmung mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, die zur Umsetzung nötigen Schritte in die Wege zu leiten und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der AVG abzuschließen. Es werden folgende Änderungen in der Begründung vorgenommen:
Bei den zentralen Voraussetzungen für die Gewährung eines schuljährlichen Zuschusses zum Schülerticket wird Spiegelstrich 3 wie folgt geändert:
Auf Seite 6 wird der Satz „Eine (teilweise) Deckung kann über die nicht mehr erforderlichen Haushaltsmittel für das auslaufende Sozialticket erfolgen (vgl. BSV/15/02997).“ gestrichen (analog dazu in der Anlage „Finanzielle Auswirkungen“).
Abstimmungsergebnis
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