Beschluss
Abweichend von der Richtlinie über die Zuschüsse zur Arbeit der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Wählergruppen und Einzelstadtratsmitglieder - Zuwendungsrichtlinie (ZWR) vom 28.07.2016 wird folgendes beschlossen:
1. In Abweichung von § 4 Abs. 2 ZWR können die aufgrund der Corona-Pandemie nicht verbrauchten Personalkostenzuschüsse, die die Fraktionen im Jahr 2021 erhalten haben, in das Jahr 2022 übertragen werden.
2. Eine weitergehende Übertragung in die Folgejahre ist ausgeschlossen. Der Verwendungsnachweis 2022 muss die übertragenen Mittel mitberücksichtigen.
3. Der Antrag auf Übertragung der Mittel hat analog § 5 Abs. 2 Sätze 1-3 ZWR zu erfolgen.