Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der/Die Vertreter/in der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Augsburg Innovationspark GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt der Änderung des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage 1) zuzustimmen.
2. Die Geschäftsführung der Augsburg Innovationspark GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt, den in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
3. Redaktionelle Änderungen im Gesellschaftsvertrag können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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