Beschluss
- Der Stadtrat begrüßt die Prüfung des Konzepts zur Durchführung eines „temporären Freizeitparkes vom 31.07.2020 bis 13.09.2020 auf dem Kleinen Exerzierplatz. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schwäbischen Schaustellerverband e. V. als Veranstalter im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
- Vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen wird folgenden Öffnungszeiten zugestimmt:
Montag bis Donnerstag von 12:00 bis 20:00 Uhr
Freitag und Samstag von 12:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag von 11:00 bis 20:00 Uhr
Anpassungen bei den Öffnungszeiten, die sich als wirtschaftlich notwendig erweisen sollten oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wie z. B. Ruhetage etc. können vorgenommen werden.
- Das vom Schwäbischen Schaustellerverband erstellte Veranstaltungs- und Hygienekonzept wird zur Kenntnis in der Anlage übersandt.
- Das Gelände wird dem Veranstalter für den oben genannten Zeitraum kostenfrei zur Verfügung gestellt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend nach den obigen Maßgaben die Nutzung vergleichbarer Plätze wie die Festwiese in Göggingen, der Europaplatz, die Plätze der Jakober Kirchweih, der Helmut-Haller-Platz etc. zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu ermöglichen.