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Beschluss
1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Lechhausen Nr. 2, „Griesle“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.05.2020, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.
2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB durchgeführt.
3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längstens 15 Jahren durchgeführt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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