Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Wachkioske der Berufsfeuerwehr werden, vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel, in die städtische Verwaltung als Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingegliedert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Personalausstattung (0,3 VZÄ im Amt für Brand- und Katastrophenschutz) über die regulären Stellenplananträge 2021 anzumelden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsstellen (Einnahmen und Ausgaben) in der Haushaltssatzung einzurichten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel (Einnahmen und Ausgaben) im Haushalt anzumelden. 5. Bis zur Überführung der Wachkioske der Berufsfeuerwehr in einen Betrieb gewerblicher Art kann der Betrieb in der bisherigen Form über den Förderverein BFA e.V. fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
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