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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 481 "Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04305 Bebauungsplan (BP) Nr. 481
"Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 481 „Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße“ in der Zeit vom 03.02.2020 mit 06.03.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 04.05.2020 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der BP Nr. 481 für den Bereich zwischen der Walterstraße (einschließlich) im Südwesten, den gewerblichen Nutzflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 5848/4 und 5848/8, Gemarkung Augsburg, sowie der Johannes-Haag-Straße (teilweise. Einschließlich) im Nordwesten, dem Proviantbach (teilweise. einschließlich) im Nordosten und der Wohnnutzung südlich der Zimmererstraße im Südosten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 04.05.2020, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E), die Anlagen F.1. bis F.4., jeweils in der Fassung vom 04.05.2020 und die Anlage F.5. in der Fassung vom Oktober 2019, werden als Bestandteile des BP Nr. 481 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3. Der BP Nr. 481 ändert mit Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 03.09.1999 rechtskräftigen BP Nr. 431 „Zimmererstraße / Walterstraße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

59

Abstimmung:

einstimmig