Beschluss
1. Die eingegangene Anregung des Stadtplanungsamtes der Stadt Augsburg, eine Überleitungsvorschrift für einzelne Bauleitplanverfahren in die mit Beschluss des Stadtrats vom 28.11.2019 geänderte Baumschutzverordnung aufzunehmen, wird nach Maßgabe der unter II. der Begründung enthaltenen Würdigung behandelt.
2. Die mit Beschluss des Stadtrats am 28.11.2019 geänderte Baumschutzverordnung wird in § 12 um folgenden Absatz 3 ergänzt:
(3) Folgende Bauleitplanverfahren werden nach der bisher gültigen Baumschutzverordnung vom 08.03.2010 abgeschlossen:
1. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 253 B „Östlich der Nordfriedhofstraße, südlich des Werner-Egk-Weges“
2. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 278 A „Zwischen Meierweg und Zirbelstraße“
3. Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 480 „Westlich der Langenmantelstraße“
4. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 481 „Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße“
5. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 671 „Westlich der Wernhüterstraße“ incl. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Singoldstraße / Wernhüterstraße“ im Planungsraum Lechhausen (1995-114) im Parallelverfahren