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Beschluss
1. Der Sanierung des stadteigenen Anwesen Maximilianstraße 59 für die interimsweise Nutzung durch die Fraktionen des Augsburger Stadtrats wird gemäß der Belegungsplanung (Anlage 2) zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der bestehenden Vorplanung mit Kostenschätzung die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erstellen.
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme in Höhe von insgesamt 1.800.000 Euro (Anlage 3) erfolgt bei Haushaltsstelle 2.0601.9401.00/VHK 902 wie folgt:
Nach Artikel 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.800.00 Euro bei der Haushaltstelle 2.0601.9401.00/VHK 902 - Allgemeine Verwaltungsgebäude bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Schlüsselzuweisung vom Land (Haushaltsstelle 1.90020.0411.01).
Diese Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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