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Auszug - Verordnung zum Schutz der Bäume und Sträucher in Augsburg - Ergänzung: Überleitungsvorschrift für einzelne Bauleitplanverfahren  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:16   (öffentlich ab 14:45) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04115 Verordnung zum Schutz der Bäume und Sträucher in Augsburg - Ergänzung: Überleitungsvorschrift für einzelne Bauleitplanverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 2   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die eingegangene Anregung des Stadtplanungsamtes der Stadt Augsburg, eine Überleitungsvorschrift für einzelne Bauleitplanverfahren in die mit Beschluss des Stadtrats vom 28.11.2019 geänderte Baumschutzverordnung aufzunehmen, wird nach Maßgabe der unter II. der Begründung enthaltenen Würdigung behandelt.

 

2. Die mit Beschluss des Stadtrats am 28.11.2019 geänderte Baumschutzverordnung wird in § 12 um folgenden Absatz 3 ergänzt:

 

 (3) Folgende Bauleitplanverfahren werden nach der bisher gültigen Baumschutzverordnung vom 08.03.2010 abgeschlossen:

  1. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 253 B „Östlich der Nordfriedhofstraße, südlich des Werner-Egk-Weges“

  2. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 278 A „Zwischen Meierweg und Zirbelstraße“

  3. Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 480 „Westlich der Langenmantelstraße“

  4. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 481 „Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße“

  5. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 671 „Westlich der Wernhüterstraße“ incl. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Singoldstraße / Wernhüterstraße“ im Planungsraum Lechhausen (1995-114) im Parallelverfahren

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

49

Abstimmung:

einstimmig