Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

 
 
Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 22.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Kindertagesbetreuung; hier: Sachstandsbericht zum Kita-Portal (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
BER/24/11145  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Kindertagesbetreuung; hier: Bericht zum Stand der Weiterentwicklung zur Ausreichung freiwilliger Zuschüsse an freie Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
BER/24/11146  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Kindertagesbetreuung; hier: Bedarfserhebung zur Kindertagesbetreuung - Ergebnisbericht zur Befragung 2024 (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BER/24/11147  
Ö 6  
Investitionskostenförderung für städtische Kita Hermanstr. 33, ehemals Sparkassen Kita (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11156  
    22.07.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

  1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag aufrderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich. Der Finanzierungsplan unterliegt ggf. kurzfristen Änderung während des Förderverfahrens (siehe u. a. Hinweise).

 

  1. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

  1. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

  1. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

19

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    25.07.2024 - Stadtrat Augsburg
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag aufrderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich. Der Finanzierungsplan unterliegt ggf. kurzfristen Änderung während des Förderverfahrens (siehe u. a. Hinweise).

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 7  
Enthält Anlagen
Ganztag in Augsburg: Sachstandsbericht zur Ganztagsentwicklung (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
BER/24/11097  
Ö 8  
Ganztag in Augsburg: Bedarf Ganztagsbetreuung für Schulkinder (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11099  
Ö 9  
Ganztag in Augsburg: Anpassung des staatlichen und kommunalen Förderanteils der schulischen Ganztagsangebote (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11066  
Ö 10  
Erweiterung der Rahmenkonzeption Familienbildung und Weiterentwicklung von Aufgaben der K.I.D.S.-Familienstützpunkte (Referent/Initiator: Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11160  
Ö 11  
Projekt CURA - Sachstand und Perspektive (Referent/Initiator: Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11161  
Ö 12  
Bericht zu aktuellen Gesetzesreformen im Jahr 2024 (Referent/Initiator: Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/24/11162  
Ö 13  
Förderung der Ombudsstelle Augsburg durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales-Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS) über die Modellprojektlaufzeit hinaus bis zum 31.12.2025 (Referent/Initiator: Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11163  
Ö 14  
Änderung der Fördersätze und Richtlinien zur Förderung der Jugendorganisationen aus Mitteln der Stadt Augsburg; hier: Antrag des Stadtjugendrings vom 07.06.2024: Aufnahme der Förderung eines Nachhaltigkeitsbonus sowie Erhöhung der Fördersätze (Referent/Initiator: Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/24/11170  
Ö 15  
Genehmigung der Niederschrift vom 06.03.2024  
.WP 76.JUH  
Ö 16  
Genehmigung der Niederschrift vom 01.02.2024  
.WP 81.JUH  
Ö 17  
Genehmigung der Niederschrift vom 08.11.2023  
.WP 75.JUH  
Ö 18  
Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023 (gemeinsame Sitzung Jugendhilfeausschuss / Ausschuss für Bildung und Migration)  
.WP 43.BIL  
Ö 19     Anfragen / Verschiedenes