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Auszug - Ganztag in Augsburg: Bedarf Ganztagsbetreuung für Schulkinder  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/24/11099 Ganztag in Augsburg: Bedarf Ganztagsbetreuung für Schulkinder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 4 Beteiligt:Schulverwaltungsamt mit Ausbildungsförderung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Übersicht (vgl. Anlage 1) der Verwaltung zum zusätzlichen Raumbedarf und zur inhaltlichen/pädagogischen Umsetzung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Schulkindbetreuung - beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 - in jedem einzelnen Sprengel der öffentlichen Grundschulen und die hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung, bzw. dem Amt für Bildungsimmobilienmanagement und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie den zusätzlichen pädagogischen und räumlichen Bedarf für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Schulkindbetreuung in jedem einzelnen Sprengel der öffentlichen Förderschulen festzustellen und Maßnahmen hierzu vorzuschlagen, sobald das beauftragte Schulgutachten zur Entwicklung der Förderzentren in Augsburg vorliegt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. Ziffer 1 vorgeschlagenen Maßnahmen in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Haushalte priorisiert nach

 Dringlichkeit des Handlungsbedarfs und

 Umsetzungschance in räumlicher und personeller Hinsicht

umzusetzen. Eine Umsetzbarkeit kann nur im Rahmen der verfügbaren bzw. zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgen und steht insofern unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Verwaltung wir beauftragt, entsprechende Mittelanmeldung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten vorzunehmen.

 

4. Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden in den beteiligten Ämtern und Dienststellen absehbar zusätzliche personelle Ressourcen benötigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf näher zu ermitteln und - soweit geboten - den zuständigen Gremien die Einrichtung entsprechender Planstellen vorzuschlagen. Bis zur Bereitstellung der benötigten Personalressourcen kann mit dem Vollzug des Beschlusses nicht begonnen werden.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

19

Abstimmung:

einstimmig