Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Fortführung der Ombudsstelle Augsburg bis zum 31.12.2025 wird, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer mindestens gleich hohen Förderung durch das ZBFS, zugestimmt.
2. Die Ombudsstelle Augsburg bleibt in der bisherigen Trägerkooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) und dem Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Augsburg e.V. bestehen. Die Kooperationsvereinbarung wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.
3. Die Träger werden auf Leitungsebene beauftragt, mit dem ZBFS in Verhandlungen hinsichtlich einer Erhöhung der bisherigen Förderkonditionen zu treten.
Abstimmungsergebnis
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