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Beschluss
Der Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendorganisationen aus Mitteln der Stadt Augsburg wird rückwirkend zum 01.01.2024 zugestimmt. Mehrkosten für die Stadt Augsburg entstehen hierdurch nicht.
§ 5 Abs. 4 im Entwurf der Förderrichtlinie wird wie folgt geändert:
Bei einer Förderung ist der/die Antragsteller/in verpflichtet, die Belege der geförderten Maßnahme zehn Jahre aufzubewahren.
Abstimmungsergebnis
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