Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

 
 
Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 22.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Amt für Kinder, Jugend und Familie; Vorstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/20/04619  
Ö 4  
Corona-Pandemie; Best Practice für die Begleitung und für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Krise (Vorstellung von Maßnahmen von Trägern unterschiedlicher Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen) (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/20/04620  
Ö 5  
Corona-Pandemie; Unveränderte Weitergewährung der Leistungsentgelte für Träger der freien Jugendhilfe unter Pandemie-Bedingungen (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04621  
Ö 6  
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit; Gesamtkonzept für die Beplanung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Stadtteil Bärenkeller (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04622  
Ö 7  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; hier: Ersatzneubau mit Erweiterung einer Kindertagesstätte mit vier Kindegarten- und einer Hortgruppe an der Sigmund-Schuckert-Straße 3, 86199 Augsburg, Sozialregion Süd (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04623  
Ö 8  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; hier: Einbau einer Kindertagesstätte mit drei Krippen- und einer Kindergartengruppe in das denkmalgeschätzte ehemalige Schmid'sche Landgut in der Ramsbergstr. 19, 86156 Augsburg, Stadtteil Kriegshaber, Sozialregion West (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04624  
Ö 9  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; hier: Ersatzneubau der bestehenden Kindertagesstätte "Teddy und Bär" mit drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen in der Baumgartnerstr. 2, 86161 Augsburg, Stadtteil Innenstadt, Sozialregion Mitte (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04625  
    22.07.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

20

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    23.07.2020 - Stadtrat Augsburg
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzi-rung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 10  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; hier: Erweiterung der Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" um zwei Krippengruppen im Kirschenweg 64 in 86169 Augsburg (Sozialregion Ost) (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04630  
Ö 10.1  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen hier: Neubau einer Kindertagesstätte in der Kurt-Schumacher-Str. mit drei Krippen- und vier Kindergartengruppen im Stadtteil Lechhausen (Sozialregion Ost) (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04676  
Ö 11  
Förderung des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. (Stadtteilmütter); hier: Bewirtschaftungsbefugnis für das Haushaltsjahr 2020 (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04626  
Ö 12  
Investitionskostenzuschuss an der Landkreis Augsburg für die Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04627  
Ö 13  
Neue Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuST) durch das im November 2019 in Kraft getretene "Gesetz" zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren Stand der Umsetzung im AKJF (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/20/04652  
Ö 14  
Strukturelle Veränderungen aufgrund der neuen Referatsgeschäftsverteilung durch die Bündelung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Referat 4 (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/20/04661  
Ö 15  
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Augsburg (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
BSV/20/04645  
Ö 16  
Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Augsburg sowie Erhöhung der Kindertagespflege Kostenbeitragssätze zum 01.09.2020 (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04654  
Ö 17  
Anfragen / Verschiedenes