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Beschlussempfehlung - Die Stadt Augsburg gewährt während der pandemie-bedingten Einschränkungen die Entgelte für Träger und Einrichtungen der freien Jugendhilfe entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und der Bayerischen Staatsregierung mit pandemiebegründeten angepassten Leistungen unverändert weiter.
- Im Bereich der stationären Entgelte wird entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages auf Antrag ein Aufschlag von 10 % des Tagessatzes für tatsächliche Betreuungs-leistungen an Schultagen gewährt.
- Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, jedwede andere gleichgerichteteSozialleistung, z.B. Kurzarbeitergeld, sowie Versicherungsleistungen, bei der Abrechnung in Abzug zu bringen.
- Ersatzleistungen von Bund oder Land ("kommunaler Rettungsschirm") werdengegebenenfalls beantragt, soweit sie beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 20 | Abstimmung: | einstimmig |
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