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Auszug - Corona-Pandemie; Unveränderte Weitergewährung der Leistungsentgelte für Träger der freien Jugendhilfe unter Pandemie-Bedingungen  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04621 Corona-Pandemie;
Unveränderte Weitergewährung der Leistungsentgelte für Träger der freien Jugendhilfe unter Pandemie-Bedingungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

  1. Die Stadt Augsburg gewährt während der pandemie-bedingten Einschränkungen die Entgelte für Träger und Einrichtungen der freien Jugendhilfe entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und der Bayerischen Staatsregierung mit pandemiebegründeten angepassten Leistungen unverändert weiter.  

 

  1. Im Bereich der stationären Entgelte wird entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages auf Antrag ein Aufschlag von 10 % des Tagessatzes für tatsächliche Betreuungs-leistungen an Schultagen gewährt.

 

  1. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, jedwede andere gleichgerichteteSozialleistung, z.B. Kurzarbeitergeld, sowie Versicherungsleistungen, bei der Abrechnung in Abzug zu bringen.

 

  1. Ersatzleistungen von Bund oder Land ("kommunaler Rettungsschirm") werdengegebenenfalls beantragt, soweit sie beschlossen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

20

Abstimmung:

einstimmig