Beschlussempfehlung
- Die Stadt Augsburg beteiligt sich einmalig an den Kosten der Revitalisierung und Sanierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle in Höhe von 350.000 € unter der Bedingung, dass mit dem Landkreis Augsburg eine Nutzungsvereinbarung über die zukünftige Belegung mit Augsburger Gruppen getroffen wird.
- Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 350.000 Euro bei HSt. 2.47990.9821.00 VHK 010 - Beteiligung an Sanierung / Revitalisierung Zeltplatz Rücklenmühle, Investitionsförderung an Gemeinden und Gemeindeverbänden, bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HHSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen.
Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.