Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Einsatz der an den Schulen der Stadt Augsburg geforderten Covid-Antigentests soll angemessen und kindgerecht geregelt werden. Um diese Bedingungen zu gewährleisten, werden, insbesondere bei jüngeren Kindern, „Spucktests“ zum Einsatz gebracht.
Die Durchführung der Tests muss unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts, durchgeführt werden. Dafür werden die räumlichen Voraussetzungen geschaffen.
Der Antrag wurde schriftlich beantwortet und im Zuge des Beratungsverlaufes unter TOP 9 behandelt. Damit ist der Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt.