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Auszug - Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623 hier: Freiwillige kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 30 v. H. der Pauschale des Freistaates Bayern an dem durchschnittlichen Beitragsersatz für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/05960 Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623

hier: Freiwillige kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 30 v. H. der Pauschale des Freistaates Bayern an dem durchschnittlichen Beitragsersatz für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Amt für Kindertagesbetreuung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Das Amt für Kindertagesbetreuung, Team Freie Kita Träger, wird beauftragt, die Anträge von freien Trägern entgegenzunehmen und nach erfolgter Prüfung den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes in öffentlich-rechtlicher Form an die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft weiterzuleiten, sofern der staatliche Anteil des Beitragsersatzes bewilligt wird.

 

2. Im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Beitragskosten an die freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Die Träger haben die Voraussetzungen der Richtlinie zu beachten.

 

 Der Beitragsersatz beträgt für

 

 a) Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.

b) Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.

 c) Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.

 

3. Die Förderung erfolgt ohne einen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren städtischen Haushaltsmittel. Sollten die durch den Freistaat Bayern bewilligten Mittel wider Erwarten ausfallen, haben die freien Träger die Finanzierung ihrer Betriebskosten eigenverantwortlich sicherzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Ausreichung freiwilliger Leistungen durch die Stadt Augsburg.

 

  1. Nach Art. 66 GO werden bei Haushaltsstelle 1.47990.7001.39 - Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen - freiwillig. Leist. - Corona - außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 830.000 Euro zur Finanzierung der kommunalen Anteile des Beitragsersatzes an die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 700.000 Euro bei Haushaltsstelle 2.47990.9882.00, VHK 005 - Freiwillige Förderung der Schaffung / des Ausbaus von neuer Kindertagesbetreuungsplätze, Investitionsförderung an übrige Bereiche - und durch Wenigerausgaben in Höhe von 130.000 Euro bei Haushaltsstelle 2.47990.9882.00, VHK 003 - Förderung des Baus von Kindergärten und Horten, Investitionsförderung an übrige Bereiche.

 

Die ggf. modifizierte Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2021 vorgesehen.

 

 

 

 

5. Der Beschluss ist an die Gültigkeitsdauer der RL gebunden. Der Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr 2021. Der Beitragsersatz wird längstens für die Kalendermonate Januar, Februar und März 2021 geleistet.r den Fall, dass der Freistaat Bayern (wie vorgesehen) den Beitragsersatz für weitere Monate (geplant sind die Monate April und Mai 2021) gewährt, wird sich auch die Stadt Augsburg im gegebenen Umfang an der Erstattung der Elternbeiträge beteiligen. Der Umfang erfolgt wie bisher voraussichtlich im Rahmen der Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig