Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Die Vertreterin der Stadt Augsburg wird bevollmächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH die erforderlichen Beschlüsse zu fassen:
1. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH wird in der Gesellschafterversammlung der erdgas schwaben gmbh ermächtigt, der Gründung einer Plattformgesellschaft in Form einer GmbH mit Partnern aus der Versorgungsbranche gemäß der vorliegenden Projektbeschreibung zuzustimmen. Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital von 120 TEUR ausgestattet werden. Der Anteil der erdgas schwaben gmbh am Gründungskapital beträgt 20 TEUR. Der Geschäftszweck besteht vor allem darin, die unterschiedlichen Aktivitäten der Versorgungsunternehmen und Gemeinden zu bündeln und eine gemeinsame Vermarktung der Standorte gegenüber den Mobilfunkanbietern anzubieten. Die Aufnahme weiterer Versorgungsunternehmen als Gesellschafter oder in anderen Formen der Partnerschaft wird angestrebt.
2. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wird ermächtigt, in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH die Geschäftsführung der erdgas schwaben gmbh anzuweisen, alle zur Umsetzung erforderlichen Schritte, soweit notwendig, einzuleiten und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Insbesondere erstreckt sich die Ermächtigung auch auf die notwendigen Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Unternehmen der erdgas schwaben-Gruppe und der zu gründenden Plattformgesellschaft. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Erklärungen ohne erneute Gremienbefassung abzugeben oder Beschlüsse zu fassen, sofern die Unternehmensanteile, die Verträge und das Zielkonzept des geplanten Gesellschaftsmodells im Wesentlichen unverändert bleiben.
Abstimmungsergebnis
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