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Auszug - Stadtwerke Augsburg Holding GmbH: Beteiligung der erdgas schwaben gmbh an einer noch zu gründenden 5G Plattformgesellschaft (Projekt "5G Tower")  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/05787 Stadtwerke Augsburg Holding GmbH: Beteiligung der erdgas schwaben gmbh an einer noch zu gründenden 5G Plattformgesellschaft (Projekt "5G Tower")
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Referat OB / Zentrales Beteiligungsmanagement   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Vertreterin der Stadt Augsburg wird bevollmächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH die erforderlichen Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH wird in der Gesellschafterversammlung der erdgas schwaben gmbh ermächtigt, der Gründung einer Plattformgesellschaft in Form einer GmbH mit Partnern aus der Versorgungsbranche gemäß der vorliegenden Projektbeschreibung zuzustimmen. Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital von 120 TEUR ausgestattet werden. Der Anteil der erdgas schwaben gmbh am Gründungskapital beträgt 20 TEUR. Der Geschäftszweck besteht vor allem darin, die unterschiedlichen Aktivitäten der Versorgungsunternehmen und Gemeinden zu bündeln und eine gemeinsame Vermarktung der Standorte gegenüber den Mobilfunkanbietern anzubieten. Die Aufnahme weiterer Versorgungsunternehmen als Gesellschafter oder in anderen Formen der Partnerschaft wird angestrebt.

 

2. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wird ermächtigt, in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH die Geschäftsführung der erdgas schwaben gmbh anzuweisen, alle zur Umsetzung erforderlichen Schritte, soweit notwendig, einzuleiten und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Insbesondere erstreckt sich die Ermächtigung auch auf die notwendigen Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Unternehmen der erdgas schwaben-Gruppe und der zu gründenden Plattformgesellschaft. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Erklärungen ohne erneute Gremienbefassung abzugeben oder Beschlüsse zu fassen, sofern die Unternehmensanteile, die Verträge und das Zielkonzept des geplanten Gesellschaftsmodells im Wesentlichen unverändert bleiben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

49

Abstimmung:

45:4